Mikroprojekte 2022
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) stellt jährlich Gelder für einen Mikroprojekte zur Verfügung, aus dem konkrete Einzelmaßnahmen der Partnerschaft für Demokratie gefördert werden können. Die Mikroprojekte der lokalen Partnerschaften für Demokratie werden durch Mittel des Landespräventionsrates Sachsen und des Landkreises Görlitz kofinanziert.
Ab sofort können Mikroprojekte bis 2.500 € für den Zeitraum 01.03.2021 bis 31.07.2022, deren Durchführungsorte innerhalb des Landkreises Görlitz (ohne Stadt Görlitz/Zittau) bestimmt sind, beantragt werden.
Fördergegenstand
Fördergrundsätze
Sach- und Personalausgaben, die je Projekt insgesamt mit bis zu 2.500,00 € bezuschusst werden können. Eigen- oder Drittmittel sind nicht zwingend erforderlich.
Antragsstellung
Damit dein Antrag auch deine Maßnahmen und Ziele inhaltlich eindeutig darstellt und damit alle eventuellen Fragen beantwortet sind, gilt bei uns eine Antragsberatung als verpflichtend. Du kannst dich hierfür direkt an René Seidel wenden. Er steht dir bei allen Fragen rund um die Antragsstellung oder Projektförderung beratend zur Seite. Bitte beachte, dass nur Anträge berücksichtigt werden, die vorab eine abschließende Antragsberatung wahrgenommen haben.
Folgende Unterlagen sind fristgerecht im Original einzureichen:
Der Antrag auf Förderung ist dem Jugendamt unterschrieben im Original bis zum 23. Februar 2022 vorzulegen. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, werden im Rahmen des Verfahrens nicht mehr berücksichtigt.
Prüfung der Anträge:
Die formale Prüfung der eingereichten Anträge erfolgt durch die Verwaltung des Jugendamtes. Nur Unterlagen, die die Vorgaben dieses Aufrufes erfüllen, gehen in das weitere Verfahren über. Nach der formellen Prüfung erfolgt eine inhaltlich fachliche Bewertung durch die Mitglieder des Begleitausschusses.
Die Mittel werden per Zuwendungsbescheid weitergeleitet. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der tatsächlichen Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht und kann mit der Antragsstellung nicht abgeleitet werden.
Grundsätzlich nicht zuwendungsfähig sind:
Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulunterrichtlichen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen, Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen, Maßnahmen, die im Rahmen institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden sowie Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausches, wenn sie zu den Aufgabenbereichen von binationalen Jugendwerken gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können sowie Maßnahmen, die zu den originären Aufgaben des Kinder- und Jugendplanes des Bundes gehören und ebenfalls der Art nach von diesem gefördert werden können. Darüber hinaus werden keine Maßnahmen gefördert, die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und/oder durch länderspezifische Regelungen abgedeckt werden. Alle beabsichtigten Maßnahmen müssen partizipativ angelegt sein und einem begründeten Bedarf entsprechen.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag sowohl in digitaler als auch ausgedruckter Version mit Originalunterschrift ein!
Die Papierversion schicken Sie an:
Landkreis Görlitz
Jugendamt
Frau Wilde
Bahnhofstr. 24
02826 Görlitz
Die digitale Version per E-Mail bitte an:
weitere Informationen unter: https://www.demokratie-leben-landkreisgr.de/projektaufruf.html